Katholisch-Theologische Fakultät
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Studium des kirchlichen Strafrechts

18.05.2022

Das kirchliche Straf- und Prozessrecht stellte in der Vergangenheit ein nur schwer durchschaubares und nur schwer anwendbares Normgefüge dar, das aber zum 08.12.2021 grundlegend reformiert und dadurch einfacher anwendbar wurde.


Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik bietet ein Studium des kirchlichen Strafrechts an, um die entsprechenden Fachkenntnisse in einem größeren Kontext zu vermitteln. Dies ist vor allem im Hinblick auf die kirchenstrafrechtliche Ahndung von Sexualdelikten im kirchlichen Bereich von erheblicher praktischer Bedeutung. Im Rahmen dieses Studiums werden die entsprechenden Möglichkeiten und Grenzen des kirchlichen Strafrechts aufgezeigt. Die für dieses Studium Angemeldeten sollen zu einer sachgerechten Anwendung des kirchlichen Strafrechts befähigt werden.


Das Studium richtet sich an Studierende der Katholischen Theologie und an Studierende der Rechtswissenschaften sowie an solche, die ein Studium der Katholischen Theologie oder der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.


Für an der LMU eingeschriebene Studierende handelt es sich um ein nicht entgeltpflichtiges Zusatzstudium. Für nicht an der LMU eingeschriebene Interessenten handelt es sich um ein grundsätzlich entgeltpflichtiges weiterbildendes Studium.


Das Studium greift auf regelmäßig angebotene Lehrveranstaltungen der Katholisch-Theologischen Fakultät zurück und wird ohne Mehraufwand umgesetzt:

  • aus dem Lizentiatstudium Kanonisches Recht: Kirchliches Strafrecht (Vorlesung 6 SWS, Seminar 2 SWS, Übung 2 SWS) sowie
  • aus dem Magisterstudium Katholische Theologie: Einführung in das Kirchenrecht (1 SWS) und Kirchliches Verfassungsrecht (2 SWS), Staatskirchenrecht (1 SWS)


Die Studiendauer beträgt sechs Fachsemester. Der Mindestumfang der Lehrveranstaltungen beträgt 14 SWS (21 ECTS-Punkte, Workload 630 Stunden). Das Studium kann studien- und berufsbegleitend absolviert und im WS oder im SoSe aufgenommen werden. Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat verliehen (kein akademischer Grad).

Die vorliegende Ordnung wurde am 17. 05. 2022 vom Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät genehmigt. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Anmeldungen für das Studium des kirchlichen Strafrechts sind per eMail an den Geschäftsführenden Vorstand des Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik zu richten.

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