Weiterbildendes Studium De Processibus Matrimonialibus
01.10.2019
Der Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät hat am 23. Juli 2019 die Ordnung des weiterbildenden Studiums De Processibus Matrimonialibus genehmigt. Das Studium kann zum WS 2019/20 aufgenommen werden. Hierzu ist eine Anmeldung beim Geschäftsführenden Vorstand des KMSK erforderlich.
Das neue Studium dauert sechs Semester und enthält Vorlesungen aus den Kirchenrechtsgebieten Allgemeine Normen, De Populo Dei I, Sakramentenrecht, Eherecht, Prozeßrecht, Staatskirchenrecht, praxisorientierte Übungen im Verwaltungsrecht, Eherecht und Prozessrecht sowie Seminare im Eherecht und Prozessrecht.
Weiterbildende Studien sind in Bayern entgeltpflichtig. Da unser neues Studium auf Lehrveranstaltungen des Lizentiatsstudiums Kanonisches Recht zurückgreift und kein Mehraufwand entsteht, kann auf das Erheben von Gebühren verzichtet werden.
Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff