Katholisch-Theologische Fakultät
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Studiengänge Klaus-Mörsdorf-Studium

Theologische Studiengänge

Kirchenrechtliche Ausbildung im Rahmen der Studiengänge an der Katholisch-Theologischen Fakultät: Staatsexamen für das Lehramt, Diplom in katholischer Theologie (Dipl.-Theol.); Promotion zum Lizentiaten (Lic. theol.) und Doktor der Theologie (Dr. theol.) mit Kirchenrecht als Haupt- oder Nebenfach; theologische Habilitation im Fach Kirchenrecht mit Erlangung des akademischen Grades eines habilitierten Doktors der Theologie (Dr. theol. habil.).

Kanonistische Studiengäng

Lizentiat des kanonischen Rechts (Lic. iur. can.)

Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Kirchliche Rechtsgeschichte, Theologische Grundlegung des Kirchenrechts, geltendes kanonisches Recht (Allgemeine Normen, Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht inkl. Verbandsrecht, Recht des Verkündigungs- und Heiligungsdienstes, Eherecht, Straf- und Prozeßrecht) Übungen in Kirchenrechtsgeschichte, kirchlicher Rechtssprache, Verwaltungsrecht, Ehe- und Straf- oder Prozeßrecht - Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium der katholischen Theologie oder der Rechtswissenschaft.

Doktorat im kanonischen Recht (Dr. iur. can.)

Möglichkeit der Promotion zum Doktor des kanonischen Rechts in einem der o. g. zwölf kanonistischen Fächer. Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium des kanonischen Rechts und Erwerb des akademischen Grades eines Lizentiaten des kanonischen Rechts.

Weiterbildendes Studium De Processibus Matrimonialibus

Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Allgemeine Normen, De Populo Dei I, Sakramentenrecht, Eherecht, Prozeßrecht, Staatskirchenrecht, praxisorientierten Übungen in Verwaltungsrecht, Eherecht und Prozessrecht, Seminaren im Eherecht und Prozessrecht - Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung - Qualifikation für die Tätigkeit als Anwalt in Ehenichtigkeitsverfahren ohne Anspruch auf generelle Zulassung.

Weiterbildendes Studium "Kirchliches Strafrecht"

Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Kirchliches Strafrecht, Einführung in das Kirchenrecht, Kirchliches Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht, praxisorientierte Übung im kirchlichen Strafrecht, Seminar im Strafrecht - Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung - Qualifikation für die Mitwirkung in kirchlichen Strafprozessen.

Kanonistischer Grundkurs

Viersemestriges Studium mit Vorlesungen aus den wichtigsten Fachgebieten des kanonischen Rechts und des Staatskirchenrechts, praxisorientierten Übungen in kirchlicher Rechtssprache, Verwaltungsrecht, Ehe- und Prozeßrecht und zwei mehrmonatigen Praktika an einer bischöflichen Verwaltungsbehörde und an einem Diözesangericht - Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium in der Regel der katholischen Theologie oder der Rechtswissenschaft.

 

Download Ordnung Lizentiat und Doktorat

Download Ordnung weiterbildendes Studium De Processibus Matrimonialibus

Download Ordnung "Kirchliches Strafrecht"

Infos zur Beratungsstunde zum Studium des Kanonischen Rechts


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