Katholisch-Theologische Fakultät
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Zweiteiliger Seminar-Workshop "Das Kirchenrecht und seine Grundlegung im Konzert der Wissenschaften"

Im Rahmen von Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmanns als Blockveranstaltung gehaltenen Hauptseminar aus Theologischer Grundlegung im laufenden Sommersemester findet am Freitag, 16.06.23, 17:30-19:00 Uhr sowie am Freitag, 23.06.23, 14:00-19:00 Uhr der zweiteilige Seminar-Workshop mit dem Titel "Das Kirchenrecht und seine Grundlegung im Konzert der Wissenschaften" mit Fachleuten zum Thema statt. Zum Workshop sind, nach vorheriger Anmeldung, auch Studierende willkommen, die nicht am Hauptseminar teilnehmen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm des Workshops.


Jubiläumsheft NomoK@non

Wissen Sie, wann Prof. Dr. Richard Puza die kirchen- und religionsrechtliche Internet-Zeitschrift NomoK@non gegründet hat? - Es war schon vor 25 Jahren.

Um dieses Jubiläum zu feiern und Sie daran teilhaben zu lassen, schufen wir ein Jubiläumsheft, das auch gedruckt erscheinen wird. Unter folgendem Link dürfen wir Ihnen aber bereits die digitale Version zugänglich machen:

Jubiläumsheft NomoK@non

Zum 25. Geburtstag laden wir Sie besonders ein, die Zeitschrift zu nutzen und für sie zu schreiben: www.nomokanon.de

Text: Burkhard Berkmann

Bericht zum Workshop "Das Recht und die Religionen: Trennendes oder sie verbindendes Element?" am 12. Mai 2023 

Foto Workshop_VglRechtRel_23 zur Veröffentlichung

Im Rahmen der von Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann vom 11.-13. Mai 2013 als Blockveranstaltung gehaltenen Spezialvorlesung "Vergleichendes Recht der Religionen" fand am Freitag, den 12. Mai an der LMU ein interdisziplinärer Workshop zum Thema: „Das Recht und die Religionen: Trennendes oder sie verbindendes Element?“ statt (Programm). Insgesamt knapp 50 Teilnehmende hatten sich hierzu vor Ort eingefunden oder digital via Zoom zugeschaltet.

Nach der Begrüßung durch den Veranstalter des Workshops, Prof. Dr. Dr. Berkmann, führte dieser kurz in das Thema des Workshops ein. Recht habe die Aufgabe, stabile Verhältnisse zu schaffen und diene so insbesondere der Bewahrung des Friedens. Rechtsordnungen seien dabei keine in sich geschlossene Systeme, sondern treten notwendig in Kontakt mit ihrer Umwelt und anderen Rechtssystemen. Dies treffe auch auf das Recht der Religionsgemeinschaften zu. Daher sei die Frage äußerst wichtig: Kommt dem Recht hier eine trennende oder eine verbindende Funktion zu? Dient das religiöse Recht der Bewahrung des Friedens?

Mit dieser Fragestellung befassten sich nun die drei Referierenden, die alle an der LMU unter anderem auf dem Gebiet von Recht und Religion forschen, jedoch in verschiedenen Fakultäten und aus der Perspektive unterschiedlicher Disziplinen.

Dr. des. Sophia Schmitt gab mit ihrem Vortrag „Gemeinsam oder getrennt? Rechtsräume von Juden und Christen im Mittelalter“ einen Impuls aus der jüdischen Perspektive. Nach einem Überblick über die jüdischen Rechtsquellen widmete sie sich der jüdischen Rechtspraxis im Mittelalter (in Deutschland), die zum einen vor der Herausforderung stand, dass es keine gesetzgebende Instanz mehr gab, sich die Umstände der Lebenspraxis aber sehr geändert hatten und die zum anderen vor der Frage stand, wie sie sich die jüdische Gemeinde als religiöse Minderheit verhalten solle. Gerade auch, weil es eine starke Dominanz des christlichen Rechtsraums gab, war man innerhalb des Judentums sehr darum bemüht, dass Rechtsstreitigkeiten, in denen beide Parteien jüdisch waren, vor den jüdischen Gerichten behandelt wurden. Hierin lasse sich ein Versuch erkennen, die Rechtsräume zu trennen. Gleichzeitig galt bezüglich bestimmter Materien (bspw. in wirtschaftlichen Angelegenheiten) allerdings auch der Grundsatz „das Gesetz des Landes ist Gesetz“. Anhand zweier Fallstudien verdeutlichte sie daraufhin den Kontakt zur außerjüdischen Rechtsordnung. Insgesamt zeigen sich einerseits das Wissen um den nichtjüdischen Rechtsraum und die Akzeptanz desselben, andererseits aber eben auch verschiedenste Bemühungen um Selbstständigkeit. So hielt die Referentin fest: Recht ist konzeptionell als trennendes Element gedacht. Zur Autonomie gehöre jedoch auch, über das Umfeld Bescheid zu wissen. Es könne daher keine vollständige Abtrennung von religiösem Recht geben.

Dr. Rocio Daga-Portillo beleuchtete das Thema „Der Status von Nicht-Muslimen im Islamischen Recht: Geschichte und Gegenwart“. Stark betonte sie dabei, dass es im Islam grundsätzlich keine Abneigung gegenüber Christen und Juden gebe – anders gestalte sich dies gegenüber Nichtgläubigen und Religionen, die nicht zu den Buchreligionen gehören. So komme Juden und Christen im islamischen Recht ein besonderer Status, der sogenannte „Dhimma“-Status zu. Dieser bewirke, dass sie zwar nicht die gleichen Rechte wie Muslime haben, wohl aber geduldet und in gewissem Maße geschützt werden. Anhand einiger Beispiele wie Religionsausübung, Erbschaftsrechte und Frauenrechte veranschaulichte die Referentin diesen besonderen Status. Anhand eines aktuellen Falles im Kontext der Adoption zeigte sie, dass sich sehr wohl auch wohlwollene Veränderungen im Hinblick auf den Rechtsstatus von Christen oder Juden abzeichnen. Insgesamt müsse man jedoch festhalten, dass im islamischen Recht nicht von einer Religionsfreiheit gesprochen werden könne. Nicht-Muslime haben im islamischen Recht einen geminderten Status, wobei Juden und Christen als „Schutzbefohlene“ (dhimmi) eine gewisse Anerkennung erfahren, Atheisten jedoch nicht anerkannt werden. Das Recht könne aus islamischer Perspektive daher als etwas Trennendes verstanden werden, da es Identität gibt. Gleichzeitig gewähre es allerdings Schutz und sei daher nicht nur ein abgekapseltes System, sondern stelle durchaus auch ein verbindendes Element dar.

Prof. Dr. Christian Walter sprach aus juristischer Sicht über „Gegenwärtige Herausforderungen religiösen Rechts für das staatliche Recht“. Nach einer Grundlegung, in der er die Elemente des religiösen Rechts erläuterte und eine Systematisierung desselben vornahm, ging Walter auf die Rolle des Staates ein. Dieser habe das Gewaltmonopol, könne aber religiöses Recht dulden (teilweise sogar dulden müssen), anordnen und auch verbieten (müssen). So ergeben sich unterschiedliche Formen des Umgangs mit religiösem Recht, die der Referent anhand dreier Beispiele näher erläuterte: Konfessionelle Ehehindernisse, Verhältnis innerkirchlicher Organisationsfragen zum staatlichen Recht und Individualarbeitsrecht von Religionsgemeinschaften. Diese Beispiele zeigen, dass es nicht die eine Antwort gibt, wie der Staat mit religiösem Recht umzugehen hat. Ihm komme als Letztentscheidungsträger die Aufgabe zu, zwischen Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht der Religionen eine Balance zu schaffen. Wichtig sei es dabei, auf die konkrete Situation der Religion im Land zu schauen. Da es die zentrale Aufgabe des Staates sei, das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern und zu fördern, müsse der Staat die Religion als öffentlich-sozialen Faktor wahrnehmen und anhand der konkreten gesellschaftlichen Umstände prüfen, welches Modell der Zusammenarbeit mit Religion er zur Verwirklichung seiner Aufgabe anwendet.

In seinem Schlusswort resümierte Prof. Dr. Dr. Berkmann, die Vorträge hätten in Bezug auf die Ausgangsfrage gezeigt, dass religiöses Recht insofern ambivalent sei, dass immer beide Elemente (sowohl das trennende, als auch das verbindende) zu sehen seien. Deutlich wurde an diesem Nachmittag jedoch auf alle Fälle das verbindende Element zwischen den Disziplinen an der LMU. Auf diese Weise biete die Universität einen Boden für die Auseinandersetzung mit diesem Thema und könne so vielleicht auch in die Gesellschaft hineinstrahlen.

Lukas Brechtel

Bericht zum interreligiösen Symposium am 4. Mai 2023

„Interreligiöse Bildung in der Schule. Von konkreten Praktiken, Potenzialen und Herausforderungen“

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Auch in diesem Jahr fand wieder das jährliche Symposium im Zusammenhang mit der Theologie des interreligiösen Dialoges an der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU in München mit ca. 50 Teilnehmenden statt. Am Donnerstag, den 4. Mai 2023 luden die Lehrstühle für Fundamentaltheologie, Kirchenrecht (insbesondere für Theologische Grundlegung des Kirchenrechts), Religionspädagogik/Didaktik des Religionsunterrichts und Sozialethik der LMU zusammen mit der Eugen-Biser-Stiftung und in Verbindung mit dem Haus der Kulturen und Religionen in München, den Freunden Abrahams sowie dem Seniorenstudium der LMU zu Vorträgen und Austausch zum Thema „Interreligiöse Bildung in der Schule. Von konkreten Praktiken, Potenzialen und Herausforderungen“ ein (Programm). Organisiert wurde das Symposium dieses Jahr von Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann.

„Erinnern Sie sich daran, wo Sie zum ersten Mal Kontakt zu Angehörigen anderer Religionen hatten?“ Mit dieser Frage eröffnete Prof. Dr. Dr. Berkmann das Symposium und führte so unmittelbar in das Thema des Nachmittags hinein: Die Schule als Ort des interreligiösen Lernens. In der Schule spiegelt sich die religiöse Vielfalt wider, in der Schule lernt man den Umgang mit ihr. Wie kann also schulische Bildung auf dem Gebiet des interreligiösen Dialogs gelingen?
Stefan Zinsmeister, Vorsitzender des Vorstands der Eugen-Biser-Stiftung, verwies in seiner Einführung auf die Berührungspunkte des Themas mit der Eugen-Biser-Stiftung und auf die Möglichkeit, auf der Homepage derselben interreligiöse Handreichungen für die Praxis zu erhalten.

Prof Dr. Micha Brumlik, dem die Aufgabe zukam, das Thema aus der jüdischen Perspektive zu betrachten, beschäftigte sich in seinem Vortrag vor allem mit der grundsätzlichen Frage des Verhältnisses von Religion und Gesetz im Judentum. Gerade im Hinblick darauf, dass das Judentum oftmals als „Gesetzesreligion“ bezeichnet wird, sei es wichtig, zwischen Weisung („Tora“) und Gesetz zu unterscheiden. Gott fordert die Menschen auf, moralisch zu handeln und gibt dazu gleichsam einen Rahmen vor. Die Religion soll den Menschen dabei helfen und sie darin fördern, dies in ihrem Leben umzusetzen – gerade auch im schulischen Kontext.

Prof. Dr. Tarek Badawia, der aus der islamischen Perspektive berichtete, machte sich für eine reflexive Haltung stark und betonte zu Beginn seines Vortrags, dass interreligiöse Begegnungen zwar einerseits ihren Charme haben, andererseits aber eben auch Irritationen auslösen können. Bedeutet interreligiöser Dialog, dass Wahrheiten relativiert werden? Badawia betonte hier den Unterschied zwischen Wahrheit und Gewissheit und zeigte am Beispiel des Islam, dass es nicht „den“ Islam gebe, sondern stattdessen „meinen“ Islam und den „anderen“ Islam. Religiöse Bildung soll hier die Kompetenz stärken, mit Religion umzugehen. Das geschieht vor allem durch ein „in Beziehung setzen“, in dem ein Lernender seinen Glauben zu dem in Beziehung setzt, was ihm begegnet. Zentral bei diesem Lernprozess ist die Authentizität, die der Andere mitbringt. Eine solche interreligiöse Kompetenz hat gerade darin auch ihren Wert, dass sie sich als Mittel gegen Extremismus erweist. Für die Praxis interreligiöser Bildung an der Schule ist dafür wichtig, dass das Thema Raum bekommt und dass die Lehrenden in ihrer Ausbildung anhand von Fällen lernen, wie sie mit Anfragen an den interreligiösen Dialog umgehen können.

Prof. Dr. Mirjam Schambeck sf brachte mit ihrem Vortrag eine christliche Perspektive in das Symposium ein und beschäftigte sich vor allem mit der Frage der Integration von geflüchteten Jugendlichen/jungen Erwachsenen. Nachdem der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund mittlerweile bei schon über einem Drittel liegt, ist die Frage danach, ob Religion ein Integrationsfaktor oder doch eher ein Integrationshindernis ist, auch für den schulischen Kontext sehr wichtig. Schambeck beobachtet dabei verschiedene Typologien bei jungen Erwachsenen mit Fluchterfahrung. Manche erfahren in der Religion so bspw. etwas wie ein „Exils-Wir“, andere begrüßen die Privatisierung der Religion und wieder Andere empfinden in der Religion ein „Wir“ im Gegenüber zur Aufnahmegesellschaft. Die Schule ist nach Ansicht Schambecks ein hervorragendes Lernfeld für interreligiöse Bildung. Die Referentin betont zugleich aber, dass der Theorie-Praxis-Abstand größer ist, als vermutet. Aufgabe der Universität ist es, dafür zu sorgen, dass die Studierenden später in der Schule kompetent damit umgehen können. Zu beachten ist, dass gemischte religiöse Gruppen alleine noch nicht garantieren, dass interreligiöse Lernprozesse auch tatsächlich in Gang gesetzt werden. Zuletzt betonte Schambeck, dass Integration nicht nur Sprachbefähigung sei und dass es eine vernunftbasierte Auseinandersetzung mit Religionsfragen braucht.

Moderiert von Prof. Dr. Thomas Schärtl-Trendel gab es zum Abschluss des Symposiums eine kurze Diskussion zwischen Prof. Dr. Badawia und Prof. Dr. Schambeck und die von den Teilnehmern rege genutzte Möglichkeit, Fragen an die beiden Referierenden zu stellen. Prof. Dr. Markus Vogt, der Initiator dieser jährlichen Veranstaltungen, schloss das Symposium mit seinem Resümee ab, in dem er einige Impulse zum Weiterdenken gab.

Lukas Brechtel

Ausschreibung NomoK@non: Schreibwettbewerb für den Wissenschaftlichen Nachwuchs

Im Jahr 2023 feiert die Internetzeitschrift NomoK@non ihren 25. Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums ruft NomoK@non einen Schreibwettbewerb zum Zweck der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Alle Informationen entnehmen Sie bitte der Wettbewerbsausschreibung.

NomoK@non Web-Journal: Aufruf für Aufsätze - Der Synodale Weg in Deutschland /
Call for Articles - The Synodal Path in Germany

Am 11. März 2023 endete die fünfte und letzte Synodalversammlung des Synodalen Wegs in Deutschland. Aus diesem Anlass möchte die Internetzeitschrift NomoK@non mit einer Sonderausgabe zum Thema "Der Synodale Weg" einen kirchenrechtlichen Diskursraum bieten und startet ab sofort einen Aufruf, Artikel einzusenden.
On the 11th of March 2023, the fifth and last Synodal Assembly of the Synodal Path in Germany ended. On this occasion the internet journal NomoK@non wants to create a space for canon law discourse with a special issue on "The Synodal Path" and launches a call for articles starting from now.

Vorankündigung: Zweiteiliger Seminar-Workshop "Das Kirchenrecht und seine Grundlegung im Konzert der Wissenschaften"

Im Rahmen von Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmanns als Blockveranstaltung gehaltenen Hauptseminar aus Theologischer Grundlegung im kommenden Sommersemester 2023 (Montag, 24.4.23 18-19:30 Uhr s.t. (Vorbesprechung via Zoom) / Freitag, 16.6.23 14-19 Uhr s.t. / Samstag, 17.6.23 08:30-13:30 Uhr s.t. / Freitag, 23.6.23 14-19 Uhr s.t. / Samstag, 24.6.23 08:30-13:30 Uhr s.t.) findet am 16. sowie 23. Juni 2023 der zweiteilige Seminar-Workshop mit dem Titel "Das Kirchenrecht und seine Grundlegung im Konzert der Wissenschaften" mit Fachleuten zum Thema statt. Alle Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm des Workshops.

Workshop: „Pfarreien im Umbruch – Strukturen für die Zukunft“

Am 15.07. und 23.07.22 fand im Rahmen des Seminars „Pfarreien im Umbruch – Strukturen für die Zukunft“ ein Workshop mit den Referenten Dr. Simon Harrich, Dr. Stefan Rambacher und Stephan Thuge statt. Veranstaltet wurde der Workshop von Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann.

In vielen deutschen und österreichischen Diözesen ist seit Jahren ein Prozess der Umstrukturierung von Pfarreien im Gang, bei denen meist größere Einheiten geschaffen und neue Leitungsmodelle erprobt werden. Dass diese Prozesse nicht immer harmonisch verlaufen, zeigte in der Vergangenheit die Pfarreireform im Bistum Trier deutlich.

Im Austausch mit den externen Fachleuten bot sich für die Studierenden die Möglichkeit, die konkrete Umsetzung von Reformprozessen in drei sehr unterschiedlichen deutschen Diözesen kennenzulernen und zu den von ihnen bearbeiteten Themen in Beziehung zu setzen.

Dr. Simon Harrich, Referent der Hauptabteilung Pastoral in der Diözese Aachen, stellte das Modell der „Gemeinschaften der Gemeinden“ vor, welche zu „Pastoralen Räumen“ weiterentwickelt werden sollen. Dass insgesamt nur noch 8-13 kanonisch errichtete Pfarreien in Zukunft die Überstrukturen für die „Pastoralen Räume“ bilden sollen, ist dabei ein besonderes Merkmal der Aachener Reformvorhaben.

Dr. Stefan Rambacher, Stellvertretender Generalvikar und Offizial im Bistum Würzburg, lieferte einen Einblick in die Neuordnung der Seelsorge und Hirtensorge des Bistums Würzburg, welche sich sehr genau an den rechtlichen Vorgaben des CIC orientiert und auf Partikularrecht des Jahres 2021 beruht. Dr. Rambacher machte während seines Vortrages deutlich, dass dabei besonders auf die ländlichen Verhältnisse und die Selbstidentifikation mit der eigenen Pfarrei Rücksicht genommen wird. Ziel der Reform ist die Entwicklung von 40 Pastoralen Räumen aus in Pfarreiengemeinschaften verbundenen Pfarreien.

Stephan Thuge, Ordinariatsrat im Bistum Dresden-Meissen, legte durch persönliche Berichte äußerst anschaulich die pastorale Situation in seinem Diaspora-Bistum dar, welche immer noch stark von der Geschichte der ehemaligen DDR geprägt ist und eine sehr geringe Anzahl an Gläubigen, welche auf großer Fläche verteilt leben, aufweist. Dabei machte er deutlich, wie wichtig es ist, die Gläubigen bei geplanten Fusionsprozessen in die Entscheidungsfindung miteinzubinden und diese durch verschiedene Gesprächsformate zu vermitteln.

Um die gehaltenen Referate auch einem größeren Kreis an Interessenten zugänglich zu machen, ist eine Veröffentlichung in der Internetzeitschrift „Nomok@non“ geplant.

Text: Diego Lopez Jansa

Gemeinsames Seminar des KMSK und der Juristischen Fakultät Passau

Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik (KMSK) der LMU München und Dr. Thomas A. Heiß von der juristischen Fakultät der Universität Passau hielten im Januar 2022 in Kooperation ein Seminar zu den philosophischen und theologischen Ansätzen der Rechtsbegründung.

Das Seminar widmete sich der Frage, warum es überhaupt Recht gibt und auf welchen Fundamenten es beruht. Dabei wurde von den teilnehmenden Studierenden eine breite Palette an Denkansätzen und Schulen aus verschiedenen Jahrhunderten sowie von unterschiedlichen Strömungen vorgestellt und anschließend diskutiert. Die Zusammenarbeit des KMSK mit der juristischen Fakultät Passau ermöglichte es, die Frage nach dem Recht sowohl unter kanonistischen als auch unter juristischen Gesichtspunkten zu beleuchten. So fanden neben dem großen Theologen Thomas von Aquin auch Aristoteles und die Philosophen des deutschen Idealismus ihren Platz. Das kanonische Recht wurde nicht nur auf seine biblischen, naturrechtlichen und moralischen Bezüge hin analysiert, sondern es wurde auch der Idee der Enttheologisierung des Kirchenrechts nachgegangen.

Ursprünglich in Präsenz geplant, musste das Seminar aufgrund der Corona-Beschränkungen online stattfinden, was dem Austausch jedoch keinen Abbruch tat. Im Gegenteil, die Diskussionen mussten immer wieder unterbrochen werden, um den vorgegebenen Zeitrahmen nicht zu sprengen. Solche interdisziplinären Lehrveranstaltungen ermöglichen es den Studierenden, in der gemeinsamen Auseinandersetzung mit einem Thema, Parallelen zwischen den verschiedenen Disziplinen zu entdecken und neue Lösungswege zu suchen.

Text: Diego Lopez Jansa

Panel "Migration of Oriental Catholics in Germany" bei EuARe 2021

Der Lehrstuhl Berkmann beteiligte sich am 1. September 2021 mit einem Online-Panel am Kongress der European Academy of Religion (EuARe) in Münster, einem der größten interdisziplinären Fachkongresse auf dem Gebiet religionsbezogener Wissenschaften in Europa. Das Thema des Panels „Migration of Oriental Catholics to Germany: unchangeable rites in a changing context" fügte sich harmonisch in das Gesamtthema des Kongresses „Religion and Change" ein. Dabei konnten bereits erste Ergebnisse aus dem vom Lehrstuhl durchgeführten Projekt über Migration und die Rechtsstellung von ostkatholischen Gläubigen in Deutschland vorgestellt werden. Die drei Projektmitglieder Burkhard Berkmann, Josa Merkel und Tobias Stümpfl boten in ihren Beiträgen zunächst einen Überblick über das Forschungsgebiet und gingen dann bei den Themen „Taufe" und „Identität und Integration" ins Detail. Als besonders spannend erwiesen sich die Beiträge zweier externer Fachleute, nämlich PD Jiří Dvořáček, Experte für das Recht der katholischen Ostkirchen, und Prof. Dr. Alexander-Kenneth Nagel, der aus soziologischer Perspektive neue Anregungen gab.

Orientalische Katholiken sind eine wenig beachtete, aber wachsende Gruppe von Migranten. Ihre Zahl wird in Deutschland auf 200.000 geschätzt. Von den 23 katholischen Ostkirchen sind 14 in Deutschland präsent. Sie zeichnen sich durch eigene Riten und durch ein eigenes Kirchenrecht aus. Dieses Recht schützt einerseits die Bewahrung ihrer Identität, ermöglicht andererseits aber auch den Austausch mit den in Deutschland ansässigen westlichen Katholiken. Die Begegnung zwischen Ost und West bringt für beide Seiten Veränderungen mit sich, aber Migranten haben auch das Bedürfnis, unveränderliche Elemente zu bewahren. So wurde auf dem Panel die Frage diskutiert, inwiefern das Kirchenrecht die östlichen Riten als stabiles Element auch im Kontext von Migration schützt und inwiefern es Anpassungen und Veränderungen ermöglicht.

Beiträge des Panels sind inzwischen in der Sonderausgabe „Migration of Oriental Catholics to Germany" der Internetzeitschrift NomoK@non veröffentlicht: https://www.nomokanon.de/nomokanon/catalog/category/Migration

Text: Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann

Vortragsreihe "Das Recht der Religionen vergleichen: verschiedene Ansätze und Methoden"

Religionen weisen verschiedene Dimensionen auf wie z.B. Glaubenslehren, heilige Schriften, Riten, ethische Regeln, aber oft auch ihr eigenes Recht. So gibt es jüdisches und islamisches Recht sowie verschiedene christliche Kirchenrechte. Die wissenschaftliche Disziplin, die sich der Vergleichung solcher religiöser Rechtstraditionen widmet, ist relativ jung. Die interdisziplinäre, interreligiöse und internationale Vortragsreihe ging der Frage nach, welche Ansätze und Methoden es bereits gibt und wie sie weiterentwickelt werden könnten.

An sechs Montagen im Sommersemester 2021 beleuchteten Fachleute aus verschiedenen Ländern und Disziplinen die unterschiedlichsten Facetten dieses Gebietes. Die Diversität der eingeladenen Vortragenden wurde für den Diskurs dadurch fruchtbar gemacht, dass auf jeden der sechs Hauptvorträge ein Korreferat aus einer anderen Perspektive erfolgte. Im Mittelpunkt standen grundsätzliche Fragen: Was ist religiöses Recht und welches sind angemessene Vergleichsmethoden?

Mit dem Workshop gelang es, diese junge Disziplin, die insbesondere in Italien und im englsichsprachigen Raum schon weiter entwickelt ist, auch in Deutschland sichtbarer zu machen.

Text: Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann

Das Programm der Vortragsreihe finden Sie hier

Gastvortrag von Katharina Karl zum Thema: „Migration, Flucht, Religion und fremdsprachige Gemeinden ─ Multiperspektivische Zugänge zu einem brennenden Thema“

Die Pastoraltheologin der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Frau Prof. Dr. Katharina Karl, hielt am 10. Juli 2021 im Rahmen zweier am Lehrstuhl veranstalteter Seminare, die sich mit dem kirchenrechtlichen Status ostkatholischer Gläubiger in Deutschland befassten, einen Gastvortrag in Form einer Telekonferenz.

Durch verschiedene Migrationsbewegungen leben heute schätzungsweise 200.000 Angehöriger katholischer Ostkirchen in Deutschland. Sie stehen in der vollen Gemeinschaft mit dem Papst, haben aber ihre eigenen Rechtsvorschriften und Riten, die sie wahren müssen. Ihre besonderen Bedürfnisse stellen die Seelsorge vor große Herausforderungen. Daher war es angezeigt, die Untersuchung ihres kirchenrechtlichen Status durch die pastoraltheologische Perspektive zu ergänzen.

Die empirische forschende Pastoraltheologien Karl ist auf diesem Gebiet durch ihre Studien zu katholischen Migrationsgemeinden in den USA als Expertin ausgewiesen. In ihrem Vortrag stellte sie verschiedene Forschungsarbeiten zum Thema christlicher Migration vor. Nachdem sie auf die Herausforderungen von Interkulturalität, Identität und Diversität sowie verschiedene Formen der Zugehörigkeit hingewiesen hatte, plädierte sie für vielfältige Wege der Anerkennung. Karl, die längere Phasen ihres wissenschaftlichen Werdegangs an der Kath.-Theol. Fakultät der LMU verbrachte, bewies mit ihrem Vortrag, wie wichtig und fruchtbar eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanonistik und Pastoraltheologie ist.

Text: Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann

Workshop zum Thema "Partikularrecht widerspricht Universalrecht. Ernstfall für die Dezentralisierung im Kirchenrecht"

Am 29. und 30. Januar 2021 veranstaltete der Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Berkmann einen Workshop zum Thema "Partikularrecht widerspricht Universalrecht. Ernstfall für die Dezentralisierung im Kirchenrecht". Vier Referenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz waren eingeladen, zu diesem Thema aus der Sicht ihres jeweiligen Landes bzw. aus europäischer Sicht zu referieren. Einige Studenten des kanonischen Rechts hatten sich im Vorfeld bereits im Rahmen eines Seminars intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Darüber hinaus stieß die Veranstaltung auch bei zahlreichen weiteren Studenten unserer Fakultät auf großes Interesse.

Aufgrund der Pandemiesituation musste der Workshop diesmal per Videokonferenz stattfinden. So sehr wir die fehlende Möglichkeit bedauerten, sich mit den Referenten im persönlichen Dialog vor Ort austauschen zu können, durften wir im Gegenzug jedoch einen erfreulich großen Teilnehmerkreis begrüßen, dem eine persönliche Präsenz in München eventuell nicht in diesem Umfang möglich gewesen wäre. Auf diese Weise zeigte sich, dass ein digitales Format neben den unvermeidbaren Desideraten doch auch einige Vorteile zu bieten vermag.

Nach einer prägnanten Einführung in die Thematik durch Prof. Dr. Dr. Berkmann durften wir als ersten Referenten den Tübinger Kanonisten Prof. Dr. Bernhard Sven Anuth begrüßen. Als Fachmann für die Situation in der Bundesrepublik stellte er uns diese anhand der vier exemplarisch ausgewählten Problemkreise "Nichtpriester im Priesterrat", "Laienhomilie", "Meldepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch" und "Gemeinsame und geteilte (Gemeinde-)Leitung" dar. Angesichts dieser Themenauswahl war der anschließende Diskussionsbedarf erwartungsgemäß groß, wobei auch die nach wie vor kanonistisch nicht leicht einzuordnende Rolle der in immer mehr Diözesen eingesetzten Amtschefs (bzw. -chefinnen) ausführlich thematisiert wurde.

Der Absolvent unseres Instituts und mittlerweile Inhaber des kirchenrechtlichen Lehrstuhls an der Universität Wien, Prof. Dr. Dr. Andreas Kowatsch, lenkte sodann die Perspektive auf Österreich. Dabei zeigte er uns diverse Punkte in Konkordatsrecht, Normen der ÖBK und ausgewählten teilkirchlichen Rechtsvorschriften auf, von denen grundlegende verfassungsrechtliche Fragen bezüglich der Kompetenzen diözesaner Gremien, der Status der ständigen Diakone, das Firmalter sowie das Benefizialwesen hier nur beispielhaft aufgeführt werden können. Unterstützt durch seinen Assistenten Fr. Daniel Tibi OSB erfolgte weiters eine akribische Analyse der rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der pfarrlichen Räte in allen österreichischen Diözesen. Der abschließende Blick auf noch ungeklärte Fragen, beispielsweise Dispenspraktiken, Gewohnheitsrecht und Privilegien, leitete wiederum zu einer intensiven fachlichen Diskussion über.

Mit Prof. Dr. Andreas Müller, LL.M. (Yale), von der Universität Innsbruck durften wir zum Ausklang des Nachmittags einen ausgewiesenen und international geschätzten Experten für das Europarecht begrüßen. Dass europarechtliche Fragen auch bezüglich des Themas unseres Workshops zunehmend breiteren Stellenwert einnehmen, hatte sich bereits in den vorangegangenen Vorträgen und nicht zuletzt in der Einführung von Professor Berkmann gezeigt, der das Verhältnis von europäischen und nationalen Rechtsnormen als Analogie für die Situation in der Kirche beizog. Insofern stellten Professor Müllers kenntnisreiche Ausführungen, beispielsweise zum Subsidiaritätsprinzip und zum "margin of appreciation", hier eine hervorragende fachliche Grundlage dar, um diese Rechtsinstitute auch im kirchlichen Raum noch fundierter diskutieren zu können.

Fast schon zur guten Tradition bei den Workshops unseres Lehrstuhls gehört auch ein Blick in die Schweiz. So durften wir am Samstag Vormittag als letzten Referenten den Luzerner Kanonisten und Co-Direktor des dortigen Zentrums für Religionsverfassungsrecht Prof. Dr. Adrian Loretan begrüßen. Da sich die staatskirchenrechtlichen Strukturen in der Schweiz doch sehr deutlich von denen in Deutschland und Österreich unterscheiden, führte Professor Loretan zunächst ausführlich in diese ein, was allen Teilnehmern bereits einen erheblichen Erkenntnisgewinn verschafft haben dürfte. Sodann zeigte er die Besonderheiten des schweizerischen Partikularrechts exemplarisch anhand von vermögens- und personalrechtlichen Fragen sowie der Laienpredigt auf. Dass vor allem letzteres Thema noch einmal viel Stoff für eine kontroverse Diskussion lieferte, wird kaum überraschen.

Nach dieser gelungenen Veranstaltung gilt unser Dank an erster Stelle natürlich den Referenten für ihre inhaltlich fruchtbaren und erkenntnisreichen Vorträge, aber auch unseren Studenten für die zahlreiche Teilnahme und engagierte Beteiligung an den Diskussionen. Nicht unerwähnt bleiben soll schließlich unser Lehrstuhlteam, dem für die diversen organisatorischen Aufgaben im Vorfeld und Nachgang ebenso Dank gebührt.

 

dezentralisierung bei papst franziskus

Text: Fr. Augustinus

 

Workshop: "Die rechtliche Struktur der Diözese, insbesondere der Diözesankurie"

Am 13. und 14. Februar 2020 veranstaltete unser Lehrstuhl einen Workshop zum Thema "Die rechtliche Struktur der Diözese, insbesondere der Diözesankurie". Sieben Referenten, allesamt kanonistische Praktiker aus verschiedenen deutschsprachigen Bistümern, sollten dieses aufgrund der verschiedenen Reformbestrebungen hochaktuelle Thema aus der Sicht ihrer jeweiligen Heimatdiözese beleuchten. Einige Studenten des kanonischen Rechts hatten sich in den Tagen zuvor bereits im Rahmen eines Blockseminars intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Darüber hinaus stieß die Veranstaltung auch bei weiteren Studenten unserer Fakultät erfreulicherweise auf recht großes Interesse.

Im bekannt schönen Ambiente des Kardinal-Wendel-Hauses, diesmal in dessen eindrücklicher Bibliothek, durften wir als erste Referentin Frau Prof. Dr. Reinhild Ahlers aus Münster begrüßen, die dort neben ihrer praktischen Tätigkeit als Leiterin der Abteilung Kirchenrecht am bischöflichen Generalvikariat auch an der PTH und WWU wissenschaftlich wirkt. Diese Symbiose von Theorie und Praxis, verbunden mit der besonderen geographischen Situation der Diözese Münster, die ja mit dem Offizialatsbezirk Vechta eine vom übrigen Bistumsgebiet getrennte Exklave besitzt, lieferte uns einen spannenden Auftakt des Workshops.

Auch das Erzbistum Hamburg weist geographische Besonderheiten auf, umfasst es doch als einzige deutsche Diözese sowohl Gebiete der alten wie auch der neuen Bundesländer. Die sehr große Fläche bei insgesamt geringem Katholikenanteil stellt zudem administrative Herausforderungen dar, die uns Dr. Klaus Kottmann (Leiter der Fachstelle Kanonisches Recht) in einem interessanten Referat näherbrachte. Verglichen mit den teilweise doch ausufernd wirkenden Strukturen in Süddeutschland wurde uns bewusst, wie Diözesanverwaltung auch unter ganz anderen Rahmenbedingungen pragmatisch und funktional gestaltet werden kann.

Das in den vergangenen Jahren auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder präsente Bistum Limburg wurde von Prof. Dr. Peter Platen vertreten, der neben seinen umfangreichen Aufgaben als Leiter der Abteilung Kirchliches Recht im bischöflichen Ordinariat, Kirchenanwalt und Richter am kirchlichen Arbeitsgericht auch als apl. Professor an der WWU Münster wirkt. Dementsprechend auf solidem kanonistischen Fundament aufbauend gelang es ihm, uns die in Limburg aktuell laufenden Umstrukturierungsprozesse gleichsam als "work in progress" zu präsentieren und damit viele interessante Diskussionsimpulse zu liefern.

Auch unser nördliches Nachbarbistum Eichstätt befindet sich derzeit in einem Prozess der administrativen Neuordnung, analog zu unserer eigenen Erzdiözese wird es beispielsweise in Kürze einen eigenen Verwaltungsleiter ernennen. So freuten wir uns besonders über die Ausführungen von Kurienkanzler Dr. Peter Stockmann, der uns an dieser spannenden Zeit durch seine Einblicke aus langjähriger verwaltungskanonistischer Erfahrung mit profunder theologisch-geistlicher Rückbindung teilhaben ließ.
Nach dem Ende des offiziellen Tagesprogramms erfolgte noch ein intensiver fachlicher Austausch der Referenten untereinander, bei dem wohl alle Referenten auch für ihre tägliche Arbeit von den gegenseitigen Erfahrungen profitieren konnten. Anschließend lud unser Lehrstuhl zu einem Tagesausklang in gemütlichem Rahmen ein.
Wie schon bei vergangenen Workshops stand der Vormittag des zweiten Tages wieder einmal für einen Blick über den Tellerrand. MMag. Lic. iur. can. Magdalena Bernhard, selber Absolventin des Klaus-Mörsdorf-Studiums und nun Juristin in der Innsbrucker Diözesanverwaltung, informierte uns umfassend über die Strukturen der dortigen Kurie. In ihrem Referat schienen einerseits grundlegende Unterschiede der Situation in Österreich und Deutschland auf, andererseits machte auch die Tatsache, dass Innsbruck als eine von nur zwei deutschsprachigen Diözesen - neben dem benachbarten Bistum Feldkirch - kein Domkapitel besitzt, ihre Ausführungen für alle Teilnehmer besonders interessant.

Aus der Schweiz zu uns angereist war der Kanzler und Ökonom der Diözese St. Gallen, Dr. Claudius Luterbacher. Nach einem äußerst prägnanten und informativen Überblick über die besondere, unseren Studenten weitgehend unbekannte, staatskirchenrechtliche Situation von Kirchengemeinden und Bistümern in der Schweiz, waren auch seine konkreten Erläuterungen der administrativen und ökonomischen Strukturen in St. Gallen äußerst bereichernd. Die deutlich zutage tretenden Auswirkungen der basisdemokratischen Verfassung auf das kirchliche Leben lieferten erwartungsgemäß auch wichtige Impulse für den aktuellen "Synodalen Weg" in der deutschen Kirche.

Den Abschluss bildete ein Referat von Lic. iur. can. Michael Benz, Leiter des Referats Kirchenrecht im Erzbischöflichen Ordinariat München und Freising. Da sich unsere Seminarteilnehmer bereits im Vorfeld mit dem Diözesangesetz beschäftigt hatten, welches die Kompetenzen innerhalb des Ordinariats mit Blick auf die seit kurzem ernannte Amtsleiterin neu ordnet, bildeten die praktischen Einblicke hierzu nicht nur eine gelungene Abrundung des Vortragsprogramms, sondern auch weiteren interessanten Diskussionsstoff.

Auf Einladung von Herrn Benz durften die Teilnehmer sodann das Mittagessen im hauseigenen Bistro des Erzbischöflichen Ordinariats einnehmen. Anschließend erlebten wir noch eine informative Führung durch die beeindruckenden Räumlichkeiten des Ordinariats, die den Abschluss des Workshops darstellte.

Unser Dank gilt an erster Stelle den Referenten für ihr Kommen und ihre gelungenen Vorträge, aber auch unseren Studenten für die zahlreiche Teilnahme und engagierte Beteiligung an den Diskussionen. Das Team des Kardinal-Wendel-Hauses sorgte wie schon in der Vergangenheit für perfekte Rahmenbedingungen – ihm gilt unser Dank ebenso wie dem eigenen Lehrstuhlteam für die diversen organisatorischen Aufgaben im Vorfeld und Nachgang.

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Bild und Text: Fr. Augustinus

 

Interkonfessionelle Tagung: "Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in der Kirchenverfassung"

Vom 5.-6. Dezember 2019 fand im Kardinal-Wendel-Haus in München die interkonfessionelle Tagung mit dem Titel „Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in der Kirchenverfassung. Ein Vergleich zwischen dem Recht verschiedener christlicher Konfessionen“ statt.

Die Tagung wurde vom Lehrstuhl für katholisches Kirchenrecht (Prof. Dr. Dr. Burkhard J. Berkmann) und der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie (Dr. Dr. Anargyros Anapliotis) in Kooperation mit dem Zentrum für ökumenische Forschung (ZÖF) veranstaltet. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche Würdenträger aus verschiedenen Kirchen, Professoren, Fachgelehrte, Studierende und interessierte Hörer teil – insgesamt über 50 Personen.

Wie Prof. Dr. Dr. Berkmann zu Beginn der Tagung betonte, haben sich im Laufe der Geschichte in verschiedenen christlichen Gemeinschaften unterschiedliche Vorstellungen von kirchlichen Organisationsstrukturen entwickelt, die im jeweiligen Kirchenrecht festgelegt worden sind. Allen ist gemeinsam, dass die Struktur mehrere Ebenen umfasst, doch die Unterschiede beginnen bereits bei der Frage, welche Organe mit welchen Zuständigkeiten auf den einzelnen Ebenen tätig werden. In komparativer Perspektive wurden auf der Tagung die Verfassungsstrukturen in sechs verschiedenen kirchlichen Traditionen durch Vorträge der jeweiligen Fachleute vorgestellt. Ziel der Tagung war es dabei unter anderem, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Recht der einzelnen christlichen Gemeinschaften herauszuarbeiten, um damit einen grundsätzlichen Beitrag für die ökumenische Forschung zu leisten.

Den Auftakt bildete der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Dr. Hubert Kaufhold, Honorarprofessor für Antike Rechtsgeschichte, insbesondere das Recht des Christlichen Orients an der LMU München. Der Referent sprach zum Thema „Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in den Kirchenverfassungen und der Praxis der altorientalischen Kirchen“. Äußerst interessant war die Darstellung der einzelnen Verfassungen der orientalischen Kirchen wie der Armenischen oder der Koptischen Kirche. Herr Prof. Dr. Dr. Kaufhold ging in diesem Zusammenhang auch auf aktuelle Entwicklungen der Kirchen in Syrien und im Irak ein.

Der zweite Redner dieses Tages war Herr Dr. Dr. Anargyros Anapliotis, Dozent für Kirchenrecht an der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie, LMU München. Der Titel seines Beitrags lautete „Die lokale, regionale und universale Ebene in der Kirchenverfassung der orthodoxen Kirche“. Herr Dr. Dr. Anapliotis erläuterte in diesem Kontext die Organisationsstrukturen in einzelnen orthodoxen Kirchen, die zuweilen sehr unterschiedlich geregelt sind. Im Anschluss daran ging Herr Dr. Dr. Anapliotis auch auf das Verhältnis von „Kanonischem Recht, Statuten und Diözesanordnungen“ in den orthodoxen Kirchen ein.

Herr Prof. Dr. Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht sowie Co-Direktor des Zentrums für Religionsverfassungsrecht an der Universität Luzern, referierte zum Thema „Synodalität und Hierarchie in der katholischen Kirche“. Herr Prof. Dr. Loretan sprach in diesem Zusammenhang unter anderem über die Grundrechte der Getauften aufgrund der Würde der Person, die Weihe- u. Jurisdiktionshierarchie in der katholischen Kirche, synodale Strukturen, sowie über den Jurisdiktionsprimat des Papstes. Abgerundet wurde dieser Beitrag durch kritische Anmerkungen und Rückfragen, die Herr Prof. Dr. Loretan zum Recht der katholischen Kirche zur Diskussion stellte.

Der Abendvortrag des ersten Tages fand in Kooperation mit der Katholischen Akademie in Bayern statt. Herr Dr. Johannes Oeldemann, derzeit Direktor am Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn, sprach zum Thema „Primat und Synodalität. Reflexionen über das Verständnis von Autorität in der Kirche in ökumenischer Perspektive“. Wie Herr Dr. Oeldemann zu Beginn seines Beitrags betonte, hat die erklärte Absicht der deutschen Bischöfe, gemeinsam mit Laienvertretern einen „synodalen Weg“ zu beschreiten, in den letzten Monaten die Aufmerksamkeit auf das Verständnis und die Praxis von Synodalität in der Kirche gelenkt. Evangelische und orthodoxe Kirchen haben jedoch jahrzehntelange Erfahrungen mit der Durchführung von Synoden. In seinem Vortrag ging der Referent daher der Frage nach, was die Kirchen von den Erfahrungen der jeweils anderen lernen können. Er präsentierte dazu die Ergebnisse der ökumenischen Dialoge, die in den letzten Jahrzehnten zwischen den verschiedenen Kirchen auf Weltebene erarbeitet wurden. Auf Basis der Ergebnisse der ökumenischen Dialoge versuchte er, eine neue Verhältnisbestimmung zwischen primatialen und synodalen Formen der Kirchenleitung zu entwickeln, die eine Annäherung zwischen den verschiedenen Kirchen ermöglichen würde.

Der zweite Tag wurde eingeleitet durch einen Vortrag von Herrn Dr. Hanns Engelhardt, anglikanischer Priester und Richter am BGH a.D., Karlsruhe. Herr Dr. Engelhardt referierte über „Verfassungsstruktur im anglikanischen Kirchenrecht“. Herr Dr. Engelhardt betonte, dass die anglikanische Kirchengemeinschaft ihrem Selbstverständnis nach eine Gemeinschaft innerhalb der „Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche“ ist. Anders als zum Beispiel die katholische Kirche kennt die anglikanische Kirchengemeinschaft jedoch keine zentralisierten Strukturen der Autorität. So besteht die anglikanische Gemeinschaft derzeit aus 40 rechtlich unabhängigen Kirchenprovinzen und sechs extraprovinzialen Diözesen. In einzelnen Provinzen wird die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen durchdrungen von Einteilungen auf Grund anderer, etwa kultureller oder theologischer Gesichtspunkte.

Der Beitrag von Herrn Dr. Hendrik Munsonius war dem Thema „Verfassungsstruktur im evangelisch-lutherischen Kirchenrecht“ gewidmet. Wie der Vortragende verdeutlichte, zeichnet sich die Lutherische Ekklesiologie dadurch aus, dass sie sich auf wenige funktionale Kernelemente beschränkt und im Übrigen viel Gestaltungsspielraum lässt. Wesentliche Strukturelemente, in denen sich das Verhältnis von Partikularität und Universalität der Kirche niederschlägt, sind laut Herrn Dr. Munsonius das kirchliche Amt, die synodale Struktur und die kirchliche Aufsicht, durch die verschiedene Organisationsebenen miteinander verknüpft werden.

Als letzter Redner dieser Tagung konnte Herr Prof. Dr. René Pahud de Mortanges gewonnen werden. Der Titel seines Vortrags lautete „Verfassungsstruktur im evangelisch-reformierten Kirchenrecht. Wie Herr Prof. Dr. Pahud de Mortanges betonte, gibt es zahlreiche reformierte Kirchen, die alle verfassungsrechtliche Besonderheiten haben. In seinem Vortrag nahm der Referent dabei insbesondere die reformierten Kirchen in der Schweiz in den Blick und erläuterte das Zusammenspiel auf den drei Ebenen im presbytorial-synodalen Verfassungsmodell. Die lokale Eben ist traditionell stark ausgeprägt – nicht zuletzt deswegen, weil aufgrund des Kirchensteuersystems das Geld von unten nach oben fließt. Dennoch läuft zurzeit ein Zentralisierungsprozess, weil sich der „Schweizerische Evangelische Kirchenbund“ zur „Evangelischen Kirche Schweiz“ verdichtet.

Besonderer Dank gilt allen Referenten und Teilnehmern dieser Tagung für ihre hervorragenden Beiträge und die engagierte Diskussion. Gedankt seit auch den Veranstaltern und Organisatoren. Dies gilt insbesondere für die Katholischen Akademie in Bayern, welche durch ihre besondere Gastfreundschaft einen reibungslosen Ablauf ermöglichte.

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Bild: Nasyrov Ilia

Text: Stümpfl

Interdisziplinärer Workshop "Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft?"

Am 3. und 4. September 2018 veranstaltete der Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Burkhard J. Berkmann einen interdisziplinären Workshop zu der Frage „Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft?“. Im schönen Ambiente der Katholischen Akademie in Bayern trafen sieben ausgewiesene Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen aufeinander, um sich zu dieser Fragestellung untereinander und mit den Studierenden auszutauschen. Neben den Teilnehmern eines im Anschluss an diese Veranstaltung abgehaltenen Blockseminars waren auch alle übrigen Studierenden der katholisch-theologischen Fakultät eingeladen.

Den Auftakt des Montagnachmittags bildete ein Vortrag von Prof. Dr. Gernot Sydow, der als Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster und zugleich langjähriger Justitiar des Bistums Limburg dem Klaus-Mörsdorf-Studium bereits als geschätzter Gastreferent verbunden ist. Thematisch analysierte Professor Sydow die Rolle von Religionen als selbstregulierende Organisationen neben Handel, Wirtschaft und Sport. Hierbei ging er auch auf die wichtige Frage ein, ob performative religiöse Akte überhaupt einen Platz in der klassischen Grundrechtsdogmatik, beispielsweise des deutschen Grundgesetzes, haben können.
Anschließend referierte der Kieler Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg über die Frage, welchen Platz religiöses Recht in der Rechtsphilosophie der „Postmoderne“ einnehmen könnte. Da das postmoderne Rechtsverständnis eine streng dualistische Trennung von staatlichem und religiösem Recht zunehmend anzweifle, sei hier ein neuer Prüfstein erforderlich, den beispielsweise das staatliche Religionsverfassungsrecht darstellen könne.
Den Abschluss des Nachmittags bildete ein Vortrag des renommierten schweizerischen Kanonisten Prof. Dr. Libero Gerosa (Lugano), der aufgrund kurzfristiger Verhinderung durch den pensionierten Wiener Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Dr. Ludger Müller vertreten wurde. Seine hermeneutischen Überlegungen zur Interpretation des Kirchenrechts vor dem Hintergrund eines zunehmenden religiösen Pluralismus führten zu dem Ergebnis, dass das Kirchenrecht sehr wohl einen wichtigen Beitrag zu Religionsfreiheit und Minderheitenschutz leisten könne, wenn es sich auf seine theologischen Grundlagen zurückbesinne. Dass sich Recht letztlich immer aus bereits vorhandenen gesellschaftlichen Strukturen heraus entwickeln müsse, um dann wiederum in diese hineinwirken zu können, brachte er dabei auf die prägnante Formel „unde societas inde ius“.

Ebenfalls Teil des Workshops war nach einer Verpflegungspause die Abendveranstaltung der Katholischen Akademie, bei der die belgische Juristin und Sozialanthropologin Marie-Claire Foblets, derzeit am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle (Saale) tätig, über die Bedeutung der Religionsfreiheit in der heutigen Zeit referierte. Hierbei ging sie insbesondere auf die RELIGARE-Studie der EU ein, die sich mit der Situation religiöser Minderheiten im staatlichen Recht befasste. Im Mittelpunkt standen vor allem auch aktuelle Fragen des Arbeitsrechts. Die Referentin ermahnte die Legislative diesbezüglich zu mehr Einsatz, um einem „gouvernement des juges“ entgegen zu wirken.

Der Dienstagvormittag stand ganz im Zeichen der nichtchristlichen Religionen. Zunächst durften wir den renommierten Islamwissenschaftler Dr. Abbas Poya, derzeit Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg und seit Jahren in verschiedenen Bereichen des Wissenstransfers ein gefragter Ansprechpartner, in unseren Reihen begrüßen. Seine fundierten Einblicke in das Denken einiger islamischer Staatsphilosophen bewiesen, dass eine säkulare Demokratie auch aus dem islamischen Recht heraus begründet werden kann und begründet wurde - in der nachfolgenden Diskussion wurde entsprechend auch die Frage aufgeworfen, warum diese Denker in westlichen Untersuchungen zur Demokratietheorie nach wie vor so wenig Platz einnehmen.
Anschließend referierte der US-amerikanische Jurist und Religionswissenschaftler Prof. Dr. Robert A. Yelle, der nunmehr einen Lehrstuhl an unserer eigenen Universität innehat, über die Säkularisierung des Hindurechts im Zuge der britischen Kolonialherrschaft. Diese verglich er mit dem christlichen Umgang mit jüdischen Rechtsvorschriften und gelangte anhand dieser Analogie zu der These, dass die Existenzberechtigung religiösen Rechts letztlich eine rein normative Frage sei, die sich nur in Kulturen stelle, die einen scharfen Gegensatz zwischen Recht und Religion forcieren.
Dass interne religiöse Rechtsnormen nicht nur innerhalb der jahrtausendealten abrahamitischen Religionen, sondern durchaus auch in sehr jungen religiösen Gemeinschaften zu finden sind, bewies Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh (EBS Law School Wiesbaden) in seinem abschließenden Vortrag zum Recht der Bahai. Hochinteressant war dabei beispielsweise die Beobachtung, dass für dessen theologische Begründung Ansätze aus der Münchner Schule übernommen wurden, aber auch die sorgfältige Differenzierung der religiösen Normen je nach ihrem Adressatenkreis (Individuum, Gemeinschaft, Gesellschaft).
Am Nachmittag erfolgte schließlich noch ein intensiver fachlicher Austausch der Referenten untereinander, den die Theologin und Kanonistin Dr. Monica Herghelegiu (Tübingen/Leuven) durch einen Vortrag einleitete, der zunächst die bisherigen Ergebnisse zusammenfasste und anschließend eine Synthese von deren Gemeinsamkeiten, Querverbindungen, aber auch Gegensätzen herzustellen versuchte.

Nach einem spannenden und inhaltlich fruchtbaren Workshop danken wir zunächst den Referenten für ihre durchweg hervorragenden Beiträge und die engagierte Diskussion, unseren Studierenden für zahlreiche weiterführende Impulse und nicht zuletzt der Katholischen Akademie in Bayern für die gewährte Gastfreundschaft und den reibungslosen organisatorischen Ablauf!

Text: Fr. Augustinus Fries

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