Incoming
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Fakultät interessieren!
- Sie haben bereits anrechenbare theologische oder fachverwandte Leistungen (z.B. in Philosophie) an einer anderen Hochschule erbracht?
- Sie haben bereits anrechenbare theologische oder fachverwandte Leistungen (z.B. in Philosophie) an der LMU erbracht?
- Sie haben bereits theologische Leistungen an unserer Fakultät erbracht und möchten den Studiengang wechseln?
- Sie studieren an einer anderen Universität und möchten Ihr Freisemester/Freijahr an unserer Fakultät verbringen?
Dann sind vor Ihrer Immatrikulation einige Formalitäten zu klären. Dazu zählt insbesondere die Prüfung anrechenbarerer Leistungen und ggf. die Semestereinstufung.
Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bei einem Fachwechsel zum Wintersemester bis Anfang August und bei einem Fachwechsel zum Sommersemester bis Anfang März bei der Fachstudienberatung eingegangen sein müssen! Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
1. Information und Erstorientierung
Studien- und Prüfungsleistungen sind prinzipiell anrechenbar, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester ergibt sich aus dem Umfang der anrechenbaren Leistungen.
Eine Übersicht über die Studienmöglichkeiten für Katholische Theologie im deutschsprachigen Raum finden Sie hier.
Eine Auflistung derjenigen Studiengänge, die an der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU studiert werden können, ist hier einzusehen.
2. Entscheidung
Sie haben sich für uns entschieden?
Zur Vorbereitung Ihres Anrechnungsverfahrens bitten wir Sie, Ihre bisher erbrachten Leistungen auf folgende Art und Weise aufzulisten:
Vergleichen Sie Ihre Leistung mit dem Anforderungen des gewünschten Studiengangs (Übersichtsdokumente finden Sie hier unter dem jeweiligen Studiengang) hinsichtlich des Inhalts, Umfangs und Niveaus.
Es können nur bewertete (benotete bzw. bestandene) Leistungen angerechnet werden. Teilnahmescheine können nicht berücksichtigt werden.
Die von Ihnen angefertigte Auflistung reichen Sie bitte mit Ihren Unterlagen ein; diese werden wir berücksichtigen.
3. Unterlagen einreichen
- Die von Ihnen angefertigte Auflistung äquivalenter Leistungen (siehe "Entscheidung").
- Prüfungs- und Studienordnung, in die Sie derzeit immatrikuliert sind.
- Aktuelles Modulhandbuch oder ein anderes Dokument, aus dem Studienverlauf, Modulbeschreibungen sowie Umfang, Inhalt und Ziele der Lehrveranstaltungen und die Art der Prüfungsleistung hervorgehen.
- Eine Bestätigung (ein Transcript) des Prüfungsamtes zu allen bislang erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen mit Angabe der erzielten Noten bzw. bestanden/nicht bestanden. Vor Erhalt eines offiziellen Bescheides muss die Bestätigung des Prüfungsamtes in Original oder beglaubigter Kopie mit Stempel (oder Siegel) und Unterschrift vorgelegt werden.
- Eine Auflistung der Prüfungsleistungen, die Sie voraussichtlich im laufenden Semester bis zum Wechsel noch ablegen werden.
- Alle erworbenen Seminarscheine bzw. Nachweise studienbegleitender Prüfungen.
- ggf. Sprachzeugnisse
- ggf. Zwischenzeugnisse oder Abschlusszeugnisse.
Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte gesammelt an christiane.stoib@kaththeol.uni-muenchen.de
4. Sichten Ihrer Unterlagen
Ihre Unterlagen werden von uns eingehend geprüft und mit dem Studiendekan besprochen.
Im Anschluss an den Prüfvorgang, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird, erstellen wir Ihnen ein verbindliches Empfehlungsschreiben, in dem wir diejenigen Leistungen auflisten, die Ihnen für den gewünschten Studiengang angerechnet werden könnten. Dieses schicken wir Ihnen per Mail zu.
5. Durchführung der Anerkennung
Alle Noten werden bei einer Anrechnung übernommen. Einmal vorgenommene und beim Prüfungsamt eingereichte Anrechnungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Notenverbesserung nach erfolgter Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Anrechnung der Prüfungsleistungen muss spätestens im auf die Immatrikulation folgenden Fachsemester erfolgen.
Für die Immatrikulation benötigen Sie folgende Dokumente:
- einen Anrechnungsbescheid Ihrer Prüfungsleistungen
- einen Semestereinstufungsbescheid.
Beide Dokumente erhalten bei der Studienberatung nach Vorlage Ihrer Zeugnisse/Ihres Transcriptes im Original oder einer beglaubigten Kopie.
Vereinbaren Sie bitte zur Erledigung der Formalia rechtzeitig vor der Immatrikulation einen Termin mit der Studienberatung.
6. Prüfungsamt
Für die Immatrikulation müssen Sie den Semestereinstufungsbescheid vorab vom zuständigen Prüfungsamt gegenzeichnen lassen. Das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsamt finden Sie hier aufgelistet.
7. Immatrikulation
Beachten Sie bitte auch die vor der postalischen Immatrikulation erforderliche online-Anmeldung an der LMU.
Für die Immatrikulation und für diesbezügliche Fragen ist die Studentenkanzlei zuständig.